Inhalt überspringen zu
Fachwirt Gastgewerbe

Zulassung, Prüfung, Kosten, Termine

Lexikon

Berufspraxis

Die im Berufsleben nachgewiesene Tätigkeit, die als Zulassungsvoraussetzung für Fortbildungsprüfungen angerechnet wird.

Berufspraxis ist die Zeit, in der jemand in einem Beruf tätig war und praktische Erfahrungen gesammelt hat. Für Fortbildungsprüfungen wird sie häufig als Zulassungsvoraussetzung verlangt, oft in Kombination mit einer abgeschlossenen Ausbildung. Die Nachweise müssen die Tätigkeit und ihren Umfang belegen.

Für Beschäftigte in Hotellerie und Gastronomie zählen typischerweise Tätigkeiten im Service, in der Küche, am Empfang oder in der Leitung. Die Anerkennung hängt davon ab, ob die Tätigkeit fachlich dem Beruf entspricht und ausreichend dokumentiert ist.

Wer Berufspraxis nachweisen möchte, sollte Arbeitszeugnisse, Tätigkeitsbeschreibungen und Bescheinigungen frühzeitig sammeln. Lückenlose Nachweise mit klar beschriebenen Aufgaben machen die Anrechnung für Prüfende nachvollziehbar und beschleunigen die Zulassung.

Verwandte Begriffe

  • ZulassungsvoraussetzungenDie Bedingungen wie Ausbildung und Berufspraxis, die vor einer Anmeldung zur Fachwirt-Prüfung erfüllt sein müssen.
  • AusbildereignungDie fachliche und pädagogische Befähigung zum Ausbilden, die in der Fachwirt-Fortbildung unter bestimmten Bedingungen entfallen kann.
  • Zuständige StelleDie Kammer, die Fortbildungsprüfungen durchführt und die Rechtsvorschriften für ihren Bezirk erlässt.
  • TeilprüfungEin eigenständiger Abschnitt der Fortbildungsprüfung, der getrennt abgelegt, bewertet und bestanden werden muss.