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Fachwirt Gastgewerbe

Zulassung, Prüfung, Kosten, Termine

Lexikon

Catering

Die externe Belieferung von Veranstaltungen oder Gruppen mit Speisen und Getränken, oft samt Service und Equipment.

Catering beschreibt die Verpflegung von Veranstaltungen außerhalb des eigenen Betriebs. Ein Caterer liefert Speisen, Getränke und häufig Personal, Geschirr und Technik an Firmenfeiern, Hochzeiten, Konferenzen oder private Feste. Der Anbieter übernimmt dabei Planung, Zubereitung, Transport und Abbau.

Wirtschaftlich entscheidet die genaue Angebotskalkulation. Personalstunden, Transportkosten und Mietequipment müssen zuverlässig eingerechnet werden, sonst wird ein Auftrag schnell unrentabel. Zugleich hängt die Kundenzufriedenheit an präzisen Absprachen zu Menge, Ablauf und Ansprechpartnern vor Ort.

Für Fachwirte ist Catering ein Beispiel dafür, wie Angebotsformen, Kalkulation und Gästebetreuung ineinandergreifen. Wer Catering-Aufträge plant, übt damit zugleich die Kernkompetenzen des Abschlusses.

Verwandte Begriffe

  • GemeinschaftsverpflegungDie Versorgung größerer Personengruppen in Betrieben, Schulen, Kliniken oder Einrichtungen mit planbaren Menüs.
  • BankettEin festlich organisiertes Essen für eine größere Gesellschaft, meist mit festem Menü, Service und Programm.
  • DeckungsbeitragDer Betrag, der nach Abzug der variablen Kosten vom Erlös übrig bleibt und zur Deckung der Fixkosten dient.
  • KostenrechnungDas System, mit dem Kosten erfasst, zugeordnet und ausgewertet werden, um Preise und Entscheidungen zu fundieren.